Krankmeldungen
Nach der Grundschulordnung sind Sie als Eltern nach § 22 verpflichtet, die Schule vor Unterrichtsbeginn über das Fehlen Ihres Kindes zu informieren. Geschieht dies nicht, müssen wir uns telefonisch rückversichern.
Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit, indem Sie uns ab 7.40 bis 8.00 Uhr über das Fehlen Ihres Kindes informieren:
Telefonnummer: 06131/ 68 34 10
Fax Nr. 970 856